Abgasanlage
Generelles zur Lautstärke
Soll der Wagen straßenzugelassen sein, gibt es strenge Vorgaben über die Geräuschemission.
Für den E36 gibt es nur zwei mögliche Grenzwerte:
Dem Prüfer bleibt es ab einem Leistungsgewicht von überlassen, den Wagen als "Sportwagen" zu betrachten und dementsprechend ein weiteres dB aufzuaddieren, sodass sich Grenzwerte von 78 dB und 75 dB ergeben. Laut ECE Richtlinie R51 muss dazu die Leistung mindestens 140 kW betragen, wobei das Leistungsgewicht von mindestens 75kW/t erreicht werden muss.
Das Standgeräusch ist dabei nur als Indikator zu verstehen, damit an Ort und Stelle ohne aufwendige Messung überprüft werden kann, ob das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Um das mal plastisch darzustellen, ein Beispiel mit Werten:
Bei der Fahrgeräuschmessung wurden 76 dB ermittelt, das Standgeräusch wurde mit 88 dB gemessen. Diese Angaben werden in den Fahrzeugschein übernommen und können somit jederzeit überprüft werden. Stand- und Fahrgeräusch sind bei konventionellen Abgasanlagen zwangsläufig miteinander verknüpft, sodass bei einer Manipulation oder Verschleiß sowohl das Fahrgeräusch, als auch das Standgeräusch zunehmen. Würde man nun bei einer einfachen Messung des Standgeräusches einen Pegel von 96dB messen, so ist daraus zu schließen, dass auch das Fahrgeräusch nicht mehr bei 76 dB liegen kann. Es folgt sodann eine angeordnete Fahrgeräuschmessung.
Das Standgeräusch ist somit lediglich der Indikator, gesetzlich geregelt ist nur das Fahrgeräusch.
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